Sieben Argumente
Mit der Änderung des Landesbeamtengesetzes im Jahre 2004 hat der Senat von Berlin entschieden, Lehrkräfte im Schuldienst nicht mehr zu verbeamten. Daraus ergeben sich seitdem neben erheblichen Einkommens- und Versorgungsunterschieden auch drastische Auswirkungen auf die Motivation der Beschäftigten.
Die Konkurrenz um qualifizierte Lehrkräfte mit den anderen Bundesländern hat sich in den letzten zwei Jahren erheblich verschärft. Einschlägige Studien zur Bedarfsberechnung im Lehrkräftebereich prognostizieren für die nächsten Jahre einen Bedarf von bundesweit ca. 182.000 Einstellungen bis 2015 (KMK 2003, S. 32). Allein in Berlin beziffert sich dieser Bedarf auf ca. 3800 Einstellungen bis 2012 (SenBWF 2007, S. 5).
Allerdings greift die ausschließliche Betrachtung der Neueinstellungen in diesem Zusammenhang zu kurz. Unter den seit 2003 eingestellten und nicht mehr verbeamteten Lehrkräften hat die Unzufriedenheit über die Beschäftigungssituation bereits eine kritische Grenze überschritten. Viele von ihnen haben sich deshalb in anderen Bundesländern beworben, werden Berlin bei nächster Gelegenheit verlassen, oder sind bereits abgewandert.
Die Unzufriedenheit über die Einkommensunterschiede beruhen auf den enormen Differenzen der Nettoeinkommen zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften. Dabei sei betont, dass die bundeslandübergreifenden Einkommensunterschiede in diesem Vergleich nicht die entscheidende Rolle spielen. Es ist unstrittig, dass in reicheren Bundesländern mit ebenfalls höheren Lebenshaltungskosten auch höhere Einkommen gezahlt werden. In Berlin besteht allerdings ein frustrierender und motivationshemmender Einkommensunterschied von ca. 500,- bis 700,- Euro netto monatlich innerhalb eines Lehrerzimmers – bei gleicher Tätigkeit, gleicher Ausbildung und gleichem Lebensalter.
Die anstehenden Veränderungen der Berliner Schulstruktur werden in allen Schulformen nur mit frischem, motiviertem und ausreichend qualifiziertem Personal nachhaltig umzusetzen sein. Über die Deckung des normalen Lehrkräftebedarfs hinaus besitzt Berlin schon allein aus diesem Grund ein großes Interesse an gut qualifiziertem Personal. Aber auch für die laufenden Einstellungen zum Februar 2009 ist abzusehen, dass sich die Liste der Personalmangelfächer mittlerweile auf bisher ausreichend abgedeckte Fächer erweitert. Waren bisher Fächer wie Latein, Chemie, Musik o.ä. nur schwer aus dem Bewerberkreis abdeckbar, bestehen bereits jetzt, im Dezember 2008, diese Schwierigkeiten auch für andere Fächer, z.B. Englisch. In diesem Bereich ausgeschriebene Stellen an bestimmten Schultypen mussten bereits zur Umwidmung zurückgegeben werden, weil sich keine Bewerberinnen oder Bewerber fanden (z.B. Bezirk Reinickendorf, Nov. 2008).
Bei der Übernahme von Funktionsstellen vergrößert sich die Schere der ungleichen Nettoeinkommen weiter – eine besonders gefährliche Perspektive, wenn ein Arbeitgeber seine jungen und leistungsfähigen Kräfte zur beruflichen Weiterentwicklung motivieren möchte. Es treten hierdurch Verhältnisse ein, in denen die Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber trotz der erheblich größeren Verantwortung und Arbeitsbelastung deutlich weniger Geld verdienen als die regulären Lehrkräfte im Beamtenverhältnis. Die geringere Wertschätzung durch den Arbeitgeber wirkt sich bereits jetzt in einer Zurückhaltung junger Lehrkräfte bei der Besetzung von Funktionsstellen, insbesondere Fachseminarleiter- und Schulleitungsstellen, mit motivierten und frischen Kandidatinnen und Kandidaten aus.
Selbstverständlich spielen die unterschiedliche Versorgung im Krankheitsfall und die Krankenversicherungsmöglichkeit unter den Lehrkräften eine wesentliche Rolle. Angestellte Lehrkräfte sind nicht nur im Krankheitsfall deutlich schlechter abgesichert als die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, sondern sie besitzen auch nicht die gleiche Wahlfreiheit bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung. Abgesehen davon, dass sie nicht beihilfeberechtigt sind, erreichen Sie in einigen Laufbahnen auch die Beitragsbemessungsgrenze nicht.
Die Tätigkeit als Lehrkraft an Schulen in aller Welt erweitert den Horizont und die Erfahrung vieler Kolleginnen und Kollegen und wird nicht zuletzt deshalb als förderungswürdige Aufgabe geschätzt. Gegenüber den verbeamteten werden die angestellten Kolleginnen und Kollegen auch hier benachteiligt. Entweder lassen die Ausschreibungen ausdrücklich nur eine Bewerbung verbeamteter Lehrkräfte zu, oder die Vergütung ohne Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge wird zu einer de facto Diskriminierung, weil damit die einseitige Versicherungsbelastung der Lehrkraft zu hoch wird.
Es gibt unterschiedliche Studien und Gegenstudien, die sich mit der langfristigen Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Beschäftigungsverhältnisse von Beamten oder Angestellten beschäftigen (z.B. BWV 1996, Finanzministerium Schleswig-Holstein 2006). Sie kommen zahlenmäßig in deutlicher Tendenz zugunsten der Beamten zu dem Schluss, dass die einzig kritische Frage die Pensionslasten in der Zukunft sind. Bei sinnvoller Verwendung der erheblichen Einsparungen bei den laufenden Alimentationen in Form eines Pensionsfonds wird allerdings auch bei langfristiger Betrachtung in allen Studien die Verbeamtung favorisiert.
An dieser Stelle bietet sich in Berlin im nächsten Jahr eine besondere Chance. Die freiwerdenden Gelder aus der 60-Monatsfrist der gesetzlichen Rentenversicherung bieten einen möglichen Grundstock für einen solchen Pensionsfond. Überschlagsmäßig ergeben sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen der letzten vier bis fünf Jahre ca. 50 Mio. Euro, die auf einen Schlag für einen solchen Fond verwendbar wären.
Bei gleicher bzw. geringerer Haushaltsbelastung durch Beamtenstellen hätten die Berliner Lehrkräfte 500,- bis 700,- Euro monatlich mehr zum Ausgeben zur Verfügung. Gerade in der besonders wichtigen Phase der Familien- und Existenzgründung würde dieses Geld in den Wirtschaftskreislauf der Stadt an nachhaltig wichtigen Punkten eingesetzt. Die Entscheidung für Nachwuchs bzw. zu Investitionen in Immobilien und entsprechende Handwerksleistungen o.ä. sind in der momentanen Wirtschaftslage der Stadt von besonderer Bedeutung.
Ohne die Beseitigung des erheblichen Konkurrenznachteils Berlins wird der gegenwärtige Bewerbermangel zum Halbjahresbeginn im Februar 2009 zu einer nicht tragbaren Situation bei den Einstellungen von Lehrkräften zum Schuljahr 2009/10 führen. Die Anhebung der Stufenzuordnung in die Erfahrungsstufe 3 greift viel zu kurz und es wird zum nächsten Schuljahr nicht ausreichend Bewerberinnen und Bewerber für den Berliner Schuldienst geben. Die Abwanderung der Bestandslehrkräfte wird zunehmen.
Die Verbeamtung der bestehenden und der neu einzustellenden Lehrkräfte muss in diesem Zusammenhang als einzig praktikable, zeitnah umzusetzende und wirtschaftlich sinnvolle Lösung gesehen werden.
Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister (2003): Lehrereinstellungsbedarf und -angebot in der Bundesrepublik Deutschland – Modellrechnung 2002 – 2015. Bonn.
http://www.kmk.org/statist/dok169.pdf
SenBWF - II A - (2007): Personalpolitik im Schulbereich – Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin.
http://www.gew-berlin.de/documents_public/070524_Lehrerbedarfsprognose2007.pdf
Finanzministerium Schleswig-Holstein (2006): Verbeamtung von Angestellten im Landesdienst (Kurztitel)
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/1200/umdruck-16-1299.pdf
Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (1996): Beamte oder Arbeitnehmer. Verlag Kohlhammer, Stuttgart.
http://bundesrechnungshof.de/bundesbeauftragter-bwv/ergebnisse-des-bwv-1/bwv-bande/bwv-band6.pdf